Praxisanleitung für angehende Fachkräfte

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern sieht Hessen vor, dass nach Abschluss des Studiums eine einjährige Praxistätigkeit abgeleistet wird. Der Gesetzgeber besagt jedoch, dass diese Phase sowohl studienbegleitend als auch nach Abschluss stattfinden kann. Dies ist die obligatorische Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Anerkennung, die erst auf Antrag der entsprechenden Hochschule erfolgt. Dabei handelt es sich um ein vergütetes Berufspraktikum.

Da wir sehr eng mit Fachschulen arbeiten, schreiben wir stets die freien Stellen für Berufspraktikanten aus sowie begleiten die angehenden pädagogischen Kräfte fachlich.

Sie möchten bei uns ein Praktikum absolvieren bzw. hospitieren?

E-Mail: kindergarten@nezabudka.de

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